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Maßnahme

Implementierung einer Klimastrategie

Für einen strukturierten und realisierbaren Weg zur Treibhausgasneutralität eines Unternehmens sollte eine Klimastrategie aufgebaut werden.

Auf einen Blick

Themenkategorie
Klimaziele und -strategien
Bundesland
Bundesweit
  • CO2-Bilanzierung

Beschreibung

In einer Klima- oder auch Treibhausgasneutralitätsstrategie legen Unternehmen einen Maßnahmenplan für die kommenden Jahre und Jahrzehnte fest, um die eigenen Treibhausgasemissionen schrittweise zu reduzieren. Ziel ist es, im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen spätestens 2050 netto-null Emissionen auszustoßen. Die Berechnung des eigenen Corporate Carbon Footprint (siehe Maßnahme „Bilanzierung von Treibhausgasemissionen nach offiziellen Standards“), ist Grundlage für die Planung von sinnvollen Maßnahmen und dient der Verfolgung ihrer Umsetzung und Wirksamkeit. 

Einordnung

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten und die Folgen des Klimawandels möglichst klein zu halten, müssen auch Unternehmen ihren Beitrag leisten. Dafür sollten Unternehmen eine Strategie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen entwickeln und umsetzen. Sie setzt an den Emissionsquellen an, die den größten Anteil am Gesamtausstoß haben, da dort die größten Hebel liegen. Aber da langfristig eine Treibhausgasneutralität angestrebt werden muss, müssen auch kleinere Emissionsquellen auf netto-null reduziert werden. In vielen Wirtschaftsbereichen ist eine grundlegende Transformation unumgänglich.  

Durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht der EU (CSRD), wird das Erstellen einer Klimastrategie für berichtspflichtige Unternehmen oftmals obligatorisch. Daher werden große Unternehmen auch vermehrt Nachfragen in die Lieferkette stellen, sodass auch nicht-berichtspflichtige KMU betroffen sein können. Insbesondere der europäische Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Thema Klimawandel (ESRS E1) enthält die Verpflichtung, einen Übergangs- bzw. Transformationsplan zu erstellen, in dem konkrete Ziele und Schritte für Einhaltung des 1,5°-Ziels dargelegt werden müssen.  

Umsetzung

Die Science-Based Targets Initiative bietet einen international anerkannten Standard für die Erstellung von wissenschaftlich fundierten Klimastrategien. Dabei gibt es zum einen einen allgemeinen, sektorübergreifenden Ansatz für einen Defossilisierungspfad, bei dem die eigenen Emissionen gemäß eines fixen Reduktionsfaktors reduziert werden sollten. Für Scope 1 und 2 ist es notwendig 4,2% pro Jahr bis 2030 ausgehend vom Basisjahr 2020 zu reduzieren. Für Scope 3 liegt der Faktor bei jährlich 2,5%, wobei nach dem SBTi-Standard nur große Unternehmen dazu verpflichtet werden. Zum anderen gibt es auch sektorspezifische Handlungshilfen für energie- und emissionsintensive Sektoren. Die Reduktionszielpfade sind so gewählt, dass damit das 1,5°-Ziel des Pariser Klimaabkommen eingehalten werden kann.  

Die Forderungen des ESRS E1 nach einem Übergangsplan für den Klimaschutz enthalten folgende Angaben:  

  • Vereinbarkeit der Unternehmensziele mit dem 1,5°-Ziel 

  • Erläuterung der Dekarbonisierungshebel (Tätigkeiten des Unternehmens mit größtem Potential für einen Beitrag zum Klimaschutz) und der wichtigsten geplanten Klimaschutzmaßnahmen  

  • Erläuterung und Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel für Umsetzung des Übergangsplans 

  • Qualitative Bewertung der potenziellen eingeschlossenen THG-Emissionen 

  • Bezug zur Taxonomieverordnung  

Dies ist für alle berichterstattungspflichtigen Unternehmen eine verpflichtende Angabe, wenn der Klimawandel für das Unternehmen wesentlich ist. Dass dies nicht der Fall ist, ist durch die großen globalen Einflüsse des Klimawandels nur schwer zu argumentieren.  

Schritte zu einer Klimastrategie: 

  • Ausgangsbasis ist immer die Berechnung des Corporate Carbon Footprints. Damit kann analysiert werden, welche Tätigkeiten, Anlagen und Strukturen am stärksten zu den Treibhausgasemissionen beitragen. Außerdem sollte ermittelt werden, in welchen Bereichen Effizienzpotentiale liegen. 

  • Mögliche Maßnahmen sollten festgestellt werden, sowie deren THG-Einsparpotential. Eine gute Hilfe sind dabei auch die Maßnahmen, die hier im KlimaGuide vorgestellt werden. 

  • Aus dem Maßnahmenpool sind effektive Maßnahmen auszuwählen und in ein Maßnahmenprogramm zu gießen. Es kann mit den Einsparpotentialen dann ein Absenkpfad berechnet und geprüft werden, ob die Maßnahmen ausreichen, um die Vorgaben der SBTi zu erfüllen. Wichtig ist dabei, genügend Ressourcen für die Planung und Durchführung der Maßnahmen vorzuhalten.  

  • Der Corporate Carbon Footprint dient in den folgenden Jahren dazu, die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen zu verfolgen, sodass gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden können.  

Wichtige Ansatzpunkte einer Klimastrategie sind: 

  • Strom: Effizienzmaßnahmen, Optimierungen, Grünstrombeschaffung, regenerative Eigenerzeugung  

  • Heizwärme: Effizienzmaßnahmen, Substitution durch regenerative Wärmeerzeugung 

  • Prozesswärme: Prozessoptimierung, Vorwärmung durch regenerative Quellen, Nutzung von Power-to-X, Umstellung auf strombasierte Technologien 

  • Mobilität und Logistik: Optimierungsmaßnahmen, Wechsel auf regenerative Mobilitätsangebote 

  • Beschaffung und Design: Lokale Zulieferer, Beschaffung von Sekundärrohstoffen, Materialsparende Produktion, Energieeffizienz in der Produktnutzung, Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclebarkeit  

Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Unternehmen in der Lebensmittelindustrie hat seinen CCF berechnet (vgl. Maßnahme „Bilanzierung von Treibhausgasemissionen nach offiziellen Standards“) und daraus eine Klimastrategie abgleitet. Für jede Maßnahme wird geplant, wann sie umgesetzt werden soll und prognostiziert, wie viel THG-Emissionen eingespart werden. Folgende Tabelle zeigt den Maßnahmenplan.  

Maßnahme 

Scope 

Zeitraum der Umsetzung/ 
Wirksamkeit
 

Jährliche THG-Einsparung [kg CO2-äq]1 

Umstellung der Poolfahrzeuge auf elektrische Antriebe: jährlich ein Austausch eines Diesel-Fahrzeugs 

2026-2029 

60.000 

Optimierung der Nutzung des Dampfkessels: Einsparung von 5 % des Erdgas-Verbrauch 

2024 

75.507 

Wechsel vom Dampfkessel zu strombasierte Technologie 

2028 

1.510.134 

Installation von smarten Thermostaten an allen Heizungen, dadurch Nacht- und Wochenendabsenkung: 

Einsparung von 10 % des Fernwärme-Verbrauchs 

2024 

3.720 

Beschaffung von Grünstrom 

2025 

454.498 

Reduktion des Verpackungsmaterialverbrauchs durch effizienteren Verpackungsdesign um 7 % 

2026 

 

17.010 

Optimierung der Auslastung der LKW-Transporte durch Kooperation mit umliegenden Unternehmen: 9 % weniger Dieselverbrauch  

2025 

499.643 

Wenn man die zeitliche Entwicklung der Emissionen mit den geplanten Maßnahmen betrachtet, kann man dies mit den Vorgaben durch das Pariser Klimaabkommen vergleichen. In den folgenden Grafiken sind die Emissionen von 2023 bis 2030 inkl. der entsprechenden Reduktion aufgetragen. Die grüne bzw. blaue Linie zeigen jeweils die Grenze für die Einhaltung des 2°- bzw. 1,5°-Ziels.  Grafik b) zeigt den Anteil der verschiedenen Maßnahmen an der THG-Reduktion pro Jahr inklusive Scope 3.  

AGIMUS Klimatool 

SBTi Getting Started Guide, SBTi Corporate Manual, SBTi Criteria and Recommendations 

Quellenangabe

Datum

Zuletzt geändert am 03. September 2024

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