Betriebliche Elektromobilität
Auf einen Blick
Mobilität
Bundesweit
Beschreibung
Für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe spricht vieles – vom Klimaschutz bis zu rechtlichen Vorgaben. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer Handreichung.
In ihrem Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität" beschreibt die DIHK in den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
Wussten Sie zum Beispiel, dass für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonformen Messungen und Abrechnungen vorgenommen werden müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen? Wie sieht es beim "Auftanken" vom Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, dem Verkauf von Ladestrom an Externe oder dem Umgang mit eigenerzeugtem Strom aus? Und wie ist mit Strompreisprivilegien im Rahmen der betrieblichen Elektromobilität umzugehen?
Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung der Unternehmen nicht ersetzen.
Download
Laden Sie den ganzen Leitfaden der Deutschen Industrie- und Handelskammer hier herunter. Der Leitfaden wurde 2024 erstmalig veröffentlicht.
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Zuletzt geändert am 23. Oktober 2024Verwandte Artikel
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