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Maßnahme

Bilanzierung von Treibhausgasemissionen nach offiziellen Standards

Grundlage einer Klimaneutralitätsstrategie ist immer der CO2-Fußabdruck eines Unternehmens.

Auf einen Blick

Themenkategorie
CO2-Bilanzierung
Bundesland
Bundesweit
  • CO2-Bilanzierung
  • Berichtspflichten

Beschreibung

Im Corporate Carbon Footprint (CCF) werden alle Treibhausgasemissionen eines Unternehmens in der Regel innerhalb eines Jahres aufsummiert, wohingegen beim Product Carbon Footprint (PCF) die Emissionen im Laufe des Lebenszyklus eines Produktes angegeben werden. Sowohl europäische als auch internationale Standards existieren für die Berechnung von Carbon Footprints (CO2-Fußabdrücke), wobei direkte und indirekte Emissionsquellen unterschieden werden. 

Einordnung

Zu den wichtigsten reglementierten Treibhausgasen (THG) zählen Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) (s. Kyoto-Protokoll). Die Treibhauswirkung von THG-Emissionen werden angegeben als CO2-Äquivalente, in der Einheit CO2e. Um Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu planen, ist es nötig, dass ein Unternehmen seine Hauptemissionsquellen und seinen Corporate Carbon Footprint (CCF) kennt. Sobald dieser für jedes Jahr berechnet wird, kann verfolgt werden, ob sich die Strategie auszahlt und sich das Unternehmen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität befindet. Durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht der EU (CSRD) wird der CCF für berichtspflichtige Unternehmen oftmals obligatorisch. Große berichtspflichtige Unternehmen werden vermehrt Nachfragen in die Lieferkette stellen, sodass auch nicht-berichtspflichtige KMU betroffen sein können und zu ihren CCF und ggf. PCF auskunftsfähig sein. Außerdem fragen immer mehr Verbraucher nach Informationen zu den Treibhausgasemissionen eines Unternehmens oder seiner Produkte. 

Umsetzung

Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) ist ein international anerkannter und in Deutschland der meist genutzte Standard zur Berechnung von Klimabilanzen. Auch für Berichterstattung nach der CSRD ist dieser Standard von Bedeutung, da die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstanddards (ESRS) darauf Bezug nehmen. Der GHG-Protocol-Standard legt fest, welche Emissionsquellen erfasst werden müssen. Dabei wird unterschieden zwischen direkten Emissionen aus eigenen Anlagen (Scope 1), indirekten Emissionen aus der Energiebereitstellung (Scope 2) und allen weiteren indirekten Emissionen (Scope 3).  

Für die Berechnung eines Carbon Footprints sind folgende Schritte nötig: 

  1. Festlegung des Bilanzrahmens: Soll ein ganzes Unternehmen betrachtet werden, oder ein Produkt? Wo liegen die organisatorischen Grenzen? Zur Abgrenzung kann der Eigenkapitalanteil, die finanzielle oder die operative Kontrolle herangezogen werden.  
  2. Identifizierung von Emissionsquellen: Sammlung aller möglichen Emissionsquellen im Unternehmen oder Lebenszyklus eines Produkts. 
  3. Aufteilung in die Scopes: Zu welchen Scopes gehören die gesammelten Emissionsquellen? 
  4. Wesentlichkeitsbetrachtung für Scope 3: Wenn man alle indirekten Emissionsquellen aufführt, stellt man schnell fest, dass sich eine lange Liste ergibt. Für alle Aspekte sowohl valide Daten im Unternehmen als auch über die dazugehörigen Emissionen zu finden, kann schwierig werden und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Damit die Berechnung des Carbon Footprints praxistauglich bleibt, kann man sich auf die Hauptquellen beschränken, die einen großen Anteil an den indirekten Emissionen ausmachen (s.u.).  
  5. Erhebung erforderlicher Daten und Verbräuche: Im Unternehmen müssen die nötigen Daten zusammengetragen werden, zum Beispiel über Verbrauchsabrechnungen oder das Controlling. Da die Berechnung jährlich durchgeführt werden sollte, ist es sinnvoll, nachvollziehbare Prozesse dafür zu etablieren, wie die Daten gesammelt werden.  
  6. Berechnung des Carbon Footprints mithilfe von Emissionsfaktoren: Zu vielen Energieträgern, Rohstoffen und Produkten gibt es Informationen über die zugehörigen Emissionen, das sogenannte „Global Warming Potential“, das in CO2-Äquivalenten angegeben wird. Mithilfe dieser Emissionsfaktoren kann die Klimabilanz berechnet werden. Sie sollten immer möglichst genau die Emissionsquelle widerspiegeln, möglichst aktuell sein und eine hohe Datenqualität aufweisen. Mögliche Quellen für Emissionsfaktoren sind Rechtsvorschriften, wie die EbeV 2030, Veröffentlichungen von öffentlichen Stellen, wie der BAFA oder dem UBA, Datenbanken, wie GEMIS oder Ecoinvent oder auch wissenschaftliche Studien. Tools, wie z.B. das ecocockpit, ermöglichen eine einfache Umrechnung von Verbrauchsmengen in CO2-Äquivalente und greifen dabei auf Emissionsfaktoren aus den genannten Datenbanken zurück. 
  7. Analyse und weitere Nutzung der Ergebnisse: Die Anteile der verschiedenen Emissionsquellen ergeben ein hilfreiches Bild, um wirksame Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu bestimmen. Das Ergebnis kann genutzt werden, um eine Klimastrategie aufzustellen und ihre Umsetzung zu verfolgen.  

Die drei Scopes: 

Scope 1: direkte Emissionen aus eigenen Anlagen: dazu zählt die Nutzung von Energieträgern, wie Erdgas, Heizöl, Holz oder Kraftstoffe, sowie Kältemittel, die aus Kälteanlagen entweichen können.  

Scope 2: indirekte Emissionen aus der Energiebereitstellung: dazu zählt die Nutzung von Strom, sowie Fern- und Nahwärme oder –kälte. 

Scope 3: sonstige indirekte Emissionen: Alle Güter bringen einen Rucksack von Treibhausgasemissionen mit, die bei der Produktion und dem Transport entstehen. Diese werden im Scope 3 betrachtet. Es handelt sich dabei also um Emissionen der Kategorien Scope 1 und 2 von anderen Unternehmen. Folgende Kategorien werden im Greenhouse Gas Protocol genannt:  

  1. Eingekaufte Güter und Dienstleistungen 
  2. Kapitalgüter 
  3. Brennstoff- und energiebezogene Emissionen („Vorkette“) 
  4. Transport und Verteilung (vorgelagert) 
  5. Abfall 
  6. Geschäftsreisen 
  7. Pendeln der Beschäftigten 
  8. Angemietete oder geleaste Sachanlagen 
  9. Transport und Verteilung (nachgelagert) 
  10. Verarbeitung der verkauften Produkte 
  11. Nutzung der verkauften Produkte 
  12. Umgang mit verkauften Produkten an deren Lebenszyklusende 
  13. Vermietet oder verleaste Sachanlagen 
  14. Franchise 
  15. Investitionen 

Für die Wesentlichkeitsbewertung der Scope 3 Emissionsquellen sollte die geschätzte Höhe der Emissionen, die Einflussmöglichkeiten des Unternehmens, Übergangsrisiken und Chancen sowie die Positionen von Stakeholdern abgeschätzt werden.  

Praxistipp 

Ein hilfreiches Tool zur CO2-Bilanzierung ist das „ecocockpit“.  Mit der Registrierung auf der Klima-Plattform des Unternehmensnetzwerk Klimachutz haben Sie Zugang. Erstellen Sie kostenlos Ihre CO2-Bilanz mit dem ecocockpit.

Zum ecocockpit 

Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Unternehmen in der Lebensmittelindustrie berechnet seinen Corporate Carbon Footprint. Für Scope 3 sind beispielhaft 4 Emissionsquellen ausgewählt, die für das Unternehmen wesentlich sind. Die Ergebnisse sind in folgender Tabelle aufgeführt: 

Tabelle 1: Emissionen des Beispiel-Unternehmens 

 

Emissionsquelle 

Emissionsfaktor 

Quelle für Emissionsfaktor 

Menge 

Treibhausgasemissionen [kg CO2-äq.] 

Scope 1 

Diesel (Poolfahrzeuge) 

0,266  
kg CO2-äq/kWh 

BAFA 

355.156 kWh  
(≙ 35.658 l) 

94.471 

Erdgas (Dampfkessel) 

0,201  
kg CO2-äq/kWh 

BAFA 

  1. kWh 

(≙ 768.997 m³) 

1.510.134 

Entwichenes Kältemittel R134A 

1300  
kg CO2-äq/kg 

IPCC AR5 

6 kg 

7.800 

Summe Scope 1 

1.612.405 

Scope 2 

Strom (Produktion, Verwaltung) 

0,435  
kg CO2-äq/kWh 

BAFA 

1.044.822 kWh 

454.498 

Fernwärme (Gebäudeheizung) 

0,280  
kg CO2-äq/kWh 

BAFA 

132.857 kWh 

37.200 

Strom (Elektrofahrzeuge) 

0,435  
kg CO2-äq/kWh 

BAFA 

34.354 kWh 

14.944 

Summe Scope 2 

506.642 

Scope 3 

Herstellung der Rohstoffe (Weizen) 

0,351 

kg CO2-äq/kg 

Riedesel et al. (2022

3.133.000 kg 

1.099.683 

Anlieferung der Rohstoffe (Diesel 

0,266  
kg CO2-äq/kWh 

BAFA 

2.236.139 kWh  
(≙ 224.512 l) 

594.813 

Transport zum Kunden (Diesel) 

0,266  
kg CO2-äq/kWh 

BAFA 

26.833.679 kWh  
(≙ 2.694.144 l) 

7.137.759 

Herstellung von Verpackungsmaterial 

0,84 

Kg CO2-äq/kg 

Hischier (2007) 

225.000 kg 

189.000 

Summe Scope 3 

9.021.255 

 

Gesamtsumme 

11.140.302 

Wie bei den meisten Unternehmen machen die indirekten Emissionen aus Scope 3 den größten Teil des Corporate Carbon Footprint aus. In der Maßnahme „Implementierung einer Strategie zur sukzessiven Reduktion von Treibhausgasen“ wird dieses Beispiel aufgegriffen und eine mögliche THG-Neutralitätsstrategie aufgezeigt.  

Quellen

5. Sachstandsbericht des Weltklimarates, 2014 (IPCC AR5)  

Informationsblatt CO2-Faktoren der BAFA, Stand 2023 

Richtlinie (EU) 2022/2464: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 

Hischier, R. (2007). Life cycle inventories of packaging and graphical paper. Final report ecoinvent data v2. 0 No, 11. 

Riedesel, L., Laidig, F., Hadasch, S., Rentel, D., Hackauf, B., Piepho, H. P., & Feike, T. (2022). Breeding progress reduces carbon footprints of wheat and rye. Journal of Cleaner Production, 377, 134326. 

Quellenangabe

Datum

Zuletzt geändert am 03. September 2024

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