Klimaschutzverträge
Auf einen Blick
Klimaziele und -strategien
Bundesweit
Beschreibung
Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.
Das Unternehmen muss selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein Bieterverfahren (zwei Bieterverfahren pro Jahr). Für die Zulassung zum Bieterverfahren müssen Unternehmen an einem Vorverfahren teilnehmen.
Das Förderprogramm
Was muss man wissen - was, wer, wie wird gefördert?
- Es handelt sich bei den Klimaschutzverträgen (KSV) um eine laufende Förderung über 15 Jahre (Betriebskosten und Investitionskosten).
- Das Unternehmen muss selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein Bieterverfahren (zwei Bieterverfahren pro Jahr). Die Bieterverfahren werden teilweise branchenspezifisch sein.
- Der geförderte Prozess muss spätestens drei Jahre nach einem Zuschlag in Betrieb gehen.
Wer hat keine Chancen auf Teilnahme am Bieterprozess:
- Wer nicht mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes bis zum Ende der Förderperiode vermeiden kann.
- Wer im aktuellen, fossilen Prozess („Referenzsystem“) nicht mindestens 10 Kilotonnen CO2 im Jahr emittiert (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
- Wer nicht zu den Branchen gehört, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln).
- Wer nach Auslauf der Förderung nicht weiterproduzieren kann, also keine Marktfähigkeit erreichen wird.
- Wer nur ein kleines Projekt realisieren möchte (weniger als 15 Mio. Euro Förderbedarf über 15 Jahre).
Was ist zu tun?
- Realisierbarkeit eines Projekts prüfen.
- Voraussetzungen für Förderbarkeit prüfen: Mindest-CO2-Ausstoß, definierbares Referenzsystem, definierbare Transformationstechnologie, Mindest-Fördersumme.
- Ggf. Dienstleister suchen.
To Dos für die Teilnahme am Vorverfahren (Anforderungen Formblatt):
- Zeitbedarf für Antragstellung nach Förderaufruf abschätzen (Abfrage im Vorverfahren).
- Technologie beschreiben.
- Verbleibende jährliche CO2-Emissionen in der neuen Technologie bestimmen.
- Operativen Beginn abschätzen.
- Notwendige externe Infrastrukturen bestimmen.
- Bestehende Förderung darstellen (kombinierbar mit KSV, senkt Förderbedarf).
- Mögliche grüne Mehrerlöse abschätzen.
- Berechenbarkeit und Höhe eines ggf. dynamisierten Gebotspreises (Förderbedarf) prüfen.
- Mustervertrag des BMWK auf Umsetzbarkeit prüfen.
Hinweis zu aktuellen Förderprogrammen
Bund und Länder stellen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. Die für Unternehmen wichtigsten Förderprogramme haben wir in der Kategorie "Förderlotse" zusammengestellt und mit den weiteren Inhalten des KlimaGuide verknüpft. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK.
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Da die Programme regelmäßg überarbeitet werden, können wir für Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Empfehlen Sie uns gerne weitere Förderprogramme zur Aufnahme in den Förderlotsen (netzwerk-klimasschutz(at)dihk.de).