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Förderlotse

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

In diesem Bundesförderprogramm werden die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Energieeinsparung und energiebezogene Einzelmaßnahmen mit Fördermitteln unterstützt.

Auf einen Blick

Themenkategorie
Energieeffizienz
Bundesland
Bundesweit
  • Heizung
  • Dämmung
  • Raumlufttechnik

Beschreibung

Mit der letzten Reformstufe des Programms ist für die Kategorie Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) eine Förderung nur noch als Kreditvariante und in Verbindung mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) möglich. Beim Neubau sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude förderfähig.

Die Förderung

Die zweite Runde der BEG-Reform ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Sie umfasst zum Beispiel einen neuen Bonus für serielles Sanieren, die Erhöhung und Ausweitung des Bonus für das energetisch am wenigsten effiziente Viertel der Gebäude in Deutschland (Worst-Performing-Building-Bonus) sowie Steigerungen der Effizienzanforderungen. So wurden die Anreize für Sanierungen nochmals erhöht und die Fördereffizienz des Programmes weiter gesteigert, um möglichst viele Menschen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen zu können.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen: 

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. 
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) fördert die Sanierung zum Effizienzhaus;
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) fördert die Sanierung von Effizienzgebäuden

Bei der BEG WG und BEG NWG werden jeweils Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagetechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung gefördert.

Seit März 2023 gibt es außerdem eine Förderung "Klimafreundlicher Neubau- Nichtwohngebäude". Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es

  • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Plus“ erfüllt
  • und nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Im Zuge der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes hat der Bund für die Zeit ab 1. Januar 2024 eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)" für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren vorgesehen:

  • Grundförderung: Alle Antragstellenden können eine von 30 Prozent der Investitionskosten erhalten.
  • einkommensabhängiger Bonus: Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30 Prozent Förderung zusätzlich.
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Bonus  von 20 Prozent bis 2028 vorgesehen, der sich ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert.

Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70 Prozent. Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie hier im Förderlotsen.

Zur BEG Förderung

Hinweis zu aktuellen Förderprogrammen

Bund und Länder stellen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. Die für Unternehmen wichtigsten Förderprogramme haben wir in der Kategorie "Förderlotse" zusammengestellt und mit den weiteren Inhalten des KlimaGuide verknüpft. Für einen umfassenden Überblick empfehlen wir die Förderdatenbank des BMWK.

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Da die Programme regelmäßg überarbeitet werden, können wir für Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Empfehlen Sie uns gerne weitere Förderprogramme zur Aufnahme in den Förderlotsen (netzwerk-klimasschutz(at)dihk.de). 

Quellenangabe

Datum

Zuletzt geändert am 09. November 2023

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