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Maßnahme

Isolierung von Leitungen und Armaturen

Sind Rohrleitungen nicht ausreichend isoliert, kann dies zu Verlusten beim Wärmetransport führen. (IEEKN)

Auf einen Blick

Themenkategorie
Energieeffizienz
Bundesland
Bundesweit
Umsetzungszeitraum
Kurzfristig (bis 2 Monate)
Investitionsaufwand
Gering
  • Heizung
  • Dämmung

Beschreibung

Vor allem bei längeren Leitungswegen kann viel Energie verloren gehen, wodurch sogar eine höhere Vorlauftemperatur des Wärmeerzeugers erforderlich wird. Durch die fachgerechte Isolierung von Leitungen kann der spezifische Wärmebedarf um bis zu 80 Prozent reduziert werden.

Einordnung

Freiliegende Leitungen, die für den Transport von Wärme vorgesehen sind, sollten mit jeweils geeignetem Dämmmaterial vollständig isoliert werden. Dies ist beim Leitungsverlauf durch Bereiche mit stark abweichenden Temperaturen besonders wichtig. Dabei sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Anlage 8 „Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen“ zu beachten, die detaillierten Anweisungen für den Neueinbau enthalten.

Geeignete Materialien sind unter anderem PUR-Hartschaumschalen, mit Stahlgeflechten ummantelte Mineralwollen oder einfache flexible Kunststoffaufschäume aus Polyurethan beziehungsweise Kautschuk-Isolierschläuche. Oft werden Isolierungen je nach Umgebung zusätzlich ummantelt, beispielsweise mit PVC-Folien, um die Leitungen vor Umwelteinflüssen wie Wasserdampfeintritt und Korrosion zu schützen. Auch Verbindungsbereiche wie Anschlüsse, Flansche, Armaturen oder Pumpen sollten isoliert werden. So lassen sich in diesen Übergangsbereichen verlustreiche Wärmebrücken effektiv vermeiden. Das Einsparpotenzial ist in etwa proportional zur Temperaturdifferenz zwischen den Rohrleitungen und der Umgebung. Wärmeerzeuger werden durch Leitungsdämmung entlastet und können effizienter betrieben werden.

Umsetzung

Ist die Isolierung bei der Heizungsverteilung defekt oder fehlt vollständig, kann nachträglich eine Dämmung angebracht werden. Bei kleineren Anlagen mit geringer Heizleistung kann die Isolierung oft, nach Rücksprache mit dem Gebäudemanagement, mittels Standardteilen durch den verantwortlichen Fachbetrieb durchgeführt werden. Bei größeren Gewerken empfiehlt sich eine Fachplanung, bei der alle relevanten Daten aufgenommen und eine Auslegung der richtigen Dämmung erstellt werden. Bei der Gebäudeversorgung, insbesondere bei Hochtemperaturwärme oder Kälte, übernimmt dies in der Regel ein spezialisierter Dienstleister. Bei der Überprüfung der Auslegung unterstützen Energieberatende, die auch die Förderfähigkeit der Maßnahme beurteilen können.

Erste Schritte bei der Umsetzung

  • Leitungen auf fehlende / defekte Isolierungen überprüfen (Sichtprüfung)
  • Optimale Auslegung der Dämmung, ggf. mit Fachplanung
  • Prüfung der Förderfähigkeit (z. B. mithilfe einer Energieberatung)
  • Isolierung beschaffen und fachgerecht installieren

Herausforderungen und Lösungsansätze

Enge Verzweigungen oder schlecht erreichbare Bereiche von Rohrleitungsnetzen erschweren die Anbringung der Isoliermaterialien. Zudem erzeugen häufige Übergänge von verschiedenen Rohrquerschnitten einen gewissen Mehraufwand beim Anbringen der Dämmmaterialien, der vorab oft schwer zu erkennen ist. Für fast jeden Fall gibt es praktische Lösungen. Diese entsprechen aber häufig nicht gängigen Standards und sind meist teurer. Das sollte bei der Zeit- und Budgetplanung berücksichtigt werden.

Fördermöglichkeiten

Die Isolierung von Leitungen und Armaturen in einem Heizungsnetz ist unter Berücksichtigung aller Mindestanforderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme förderfähig. Im Bereich Prozesswärme sind Dämmmaßnahmen ebenfalls beim BAFA im Programm Energieeffizienz in der Wirtschaft – Modul 1 förderfähig. Die technischen Mindestanforderungen sind hier jedoch hoch und sollten vor einem Antrag genau geprüft werden.

Praxisbeispiel

Leitungsisolierung eines Verteilernetzes einer Gebäudeheizung

Das Beispielunternehmen betreibt das Heizungsnetz aktuell mit einem Vorlauf von 65 °C. Im Einsatz ist eine mit Erdgas betriebene Brennwertheizung. Da einige Rohrleitungen noch nicht isoliert sind, entsteht dort in einem unbeheizten Raum eine Wärmeverlustleistung von ca. 25 W/ m. Multipliziert mit den gemessenen Betriebsstunden in einem Jahr entspricht dies einem Wärmeverlust von 113 kWh/ m und Jahr. Die Betriebszeiten wurden vom Unternehmen im Zeitraum von Ende September bis Anfang April aufgezeichnet.

Durch eine Dämmung der Rohrleitungen sinkt die Wärmeverlustleistung auf circa 9 W pro Meter und der Wärmeverlust damit auf circa 41 kWh pro Meter im Jahr. In dieser Rechnung ist der gegebenenfalls verbesserte Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers aufgrund einer möglichen Senkung der Vorlauftemperatur noch nicht berücksichtigt. Das Unternehmen hat nach einer Prüfung entschieden, 50 m des Leitungsnetzes nachträglich zu isolieren, womit insgesamt 3.600 kWh und mindestens 350 € pro Jahr eingespart werden können.

UnternehmensgrößeKlein-mittel
Investitionssumme450 € (für 50 m)
Betriebsstunden4.520 h
Energieeinsparung (Gas)/ a3.600 kWh/ m
CO2-Einsparung/ a0,7 t CO2/ m
Kosteneinsparung360 € im Jahr
Amortisationszeit14 Monate oder weniger
Nutzungsdauer15 - 20 Jahre

Quellenangabe

Partner

Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke

Die Factsheets zu Kurzfristmaßnahmen für Energieeinsparung und Energiesubstitution werden von der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke publiziert. Seit 2014 unterstützt die Netzwerkinitiative Unternehmen dabei, sich in Netzwerken auszutauschen. Die Initiative wird von 21 Verbänden und Organisationen der Wirtschaft gemeinsam mit der Bundesregierung getragen und von zahlreichen weiteren Projektpartnern unterstützt. Dieses Factsheet entstand in Kooperation mit der Limón GmbH und IRESS GmbH - Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien.
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Energiewechsel-Kampagne des BMWK

Ziel der Energiewechsel-Kampagne des BMWK ist es, die gesamte Gesellschaft zum Energiesparen zu aktivieren - von den Bürgerinnen und Bürgern, über Verbände und Unternehmen, bis hin zu den Kommunen.
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Datum

Zuletzt geändert am 11. Oktober 2023

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